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Junge Hände halten alte Hände

Aufsuchende Hilfen

Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen

Zielgruppe

Die Leistungen richten sich an Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 99 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), die Leistungen zur Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung benötigen

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  • Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich wesentlich behindert sind

  • Menschen, die nicht nur vorübergehend seelisch wesentlich behindert sind und Menschen mit einer wesentlichen Abhängigkeitserkrankung

Leistungserbringung

  • Unterstützungsleistungen/ Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf

  • Bei selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Lebensführung im eigenen Wohnraum unterstützen

  • Vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung

  • Begleitung

  • Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“

    • Begleitung/ Assistenz zur Wahrnehmung sozialer Beziehungen

    • Begleitung /Assistenz zur Teilhabe an Freizeitangeboten/ -aktivitäten, kulturellen, religiösen, Sport- und sonstigen Veranstaltungen

    • Begleitung/ Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

  • Assistenz bei der Kommunikation (z.B. Vorlesen, Hilfe bei der Korrespondenz)

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