Aufsuchende Hilfen
Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen
Zielgruppe
Die Leistungen richten sich an Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 99 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), die Leistungen zur Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung benötigen
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Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich wesentlich behindert sind
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Menschen, die nicht nur vorübergehend seelisch wesentlich behindert sind und Menschen mit einer wesentlichen Abhängigkeitserkrankung
Leistungserbringung
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Unterstützungsleistungen/ Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf
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Bei selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Lebensführung im eigenen Wohnraum unterstützen
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Vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung
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Begleitung
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Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“
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Begleitung/ Assistenz zur Wahrnehmung sozialer Beziehungen
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Begleitung /Assistenz zur Teilhabe an Freizeitangeboten/ -aktivitäten, kulturellen, religiösen, Sport- und sonstigen Veranstaltungen
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Begleitung/ Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
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Assistenz bei der Kommunikation (z.B. Vorlesen, Hilfe bei der Korrespondenz)