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Medizinische Konsultation

Beratung

Die häusliche Pflege von Angehörigen wirft viele Fragen auf. Gute Beratung zur Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, selbstbestimmt über die Pflege zu entscheiden und bestmöglich zu organisieren.

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In Deutschland gibt es einen Anspruch auf kostenlose professionelle Beratung zur Pflege. Er gilt für alle, die Pflegeleistungen beantragen wollen oder bereits erhalten. Dies ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Die Beratung kann in der Beratungsstelle oder zu Hause stattfinden.

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Durch eine professionelle individuelle Beratung können professionelle Kräfte pflegende Angehörige unterstützen. Diese sehen die Pflegesituation objektiv und können einschätzen, wann die pflegenden Angehörigen ihre Grenzen der Belastbarkeit überschreiten. Dementsprechend werden professionelle Kräfte für diese Problematik sensibilisiert und für den Umgang damit geschult. Zusammen mit den pflegenden Angehörigen kann die Pflegesituation betrachtet werden und es kann gemeinsam eine Strategie entwickelt werden (z.B. Entlastungsangebote, alternative Versorgungsformen). Die Beratung ist der Kern der Pflege und trägt entscheidend zum Behandlungserfolg teil.

Ziel der Beratung ist nicht, ihnen eine Richtung vorzugeben. Die Entscheidung liegt nach einem Beratungsgespräch immer bei dem Beratenen.

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Wir bietet in festgelegten Zeitabständen die Leistung des Pflegeeinsatzes nach

§ 37 Abs. 3 SGB XI an:

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  • Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege

  • Regemäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung

  • Situationen klären, fachliche Informationen vermitteln, Entscheidungshilfe geben

 

Im Rahmen unseres Pflegeprozesses beraten wir neben dem alltäglichen Umgang mit krankheitsbedingten Einschränkungen unsere Kunden auch in regelmäßigen Abständen zu individuellen Risikobereichen (wie z.B. Dekubitus, Sturz, Kontraktur, Ernährung, Flüssigkeitsversorgung, Kontinenz, Demenz, Diabetes mellitus, Schmerz, Obstipation). Bei Notwendigkeit kann die Pflegekraft im weiteren Schritt in Absprache mit dem Kunden, seinen Angehörigen oder seinem gesetzlichen Betreuer weitere Maßnahmen (z.B. Hilfsmittelversorgung) einleiten.

Lebensberatung
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